CUI BONO?

Aus den vier Reden von Marcus Tullius Cicero, 63 v. Chr. "In Catilinam" mit der mehrfach gestellten rhetorischen Frage: "cui bono - wem (dient es) zum Guten?"

DIE CUI BONO HEALTH-CONSULTING IDEE

Bei der Lösung vieler Patientenprobleme sind Arzneimittel unverzichtbare Helfer des Arztes. Verhinderung, Linderung und Heilung von Krankheiten, - die wichtigsten Therapieziele der Medizin seit es Ärzte gibt, - sind ohne wirksame Arzneimittel nicht erreichbar.

Weil aber die Kosten der sozialen Sicherungssysteme seit Jahren schneller wachsen als deren Einnahmen, sind Eingriffe des Staates vor allem in das Preisgefüge der Arzneimittel eine unvermeidliche Folge. Übrigens weltweit.

Pharmazeutische Unternehmen, die bislang für einen Wirkstoff „nur“ eine ausreichende Wirkung - in der Regel gegen Plazebo - nachweisen mussten, um eine Zulassung zu erlangen, müssen immer drängender die Frage beantworten, ob das neue Medikament auch einen patientenbezogenen zusätzlichen Nutzen, auch im Vergleich zu bereits existierenden Medikamenten hat.

Das gesamte Umfeld zur Arzneimittel-Vermarktung hat sich in Deutschland Schritt für Schritt geändert. Und dieser Prozess setzt sich weiter fort. Wer nicht versteht und begreift, wie diese Welt des „G-BA“ und des „IQWiG“, der „Rabatte“ und der „Selektiv-Verträge“, der „Arzneimittel-Richtlinien“ und der „Zielvereinbarungen samt Wirtschaftlichkeitsprüfungen“ funktioniert, wird mehr und mehr als „zweiter Sieger“ den „Kampfplatz um Marktanteile“ verlassen. Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) wird ab dem 1. Januar 2011 eine weitere Herausforderung für pharmazeutische Unternehmen werden.

cui bono health-consulting versteht sich als ein Beratungs-Institut, das Antworten auf die Frage hat: Wem nutzt was an welcher Stelle eines komplizierten Irrgartens? Aus diesem man nur glücklich herausfinden kann, wenn man den sprichwörtlichen Ariadnefaden zur Hand hat.

CUI BONO HEALTH-CONSULTING SCHWERPUNKTE

Bedeutsame „cui bono health-consulting Schwerpunkte“:

  • die „Klassifikation von Substanzen bzw. Arzneimitteln“,
  • die „Zuordnung zu den Bestimmungen der Arzneimittel-Richtlinie des GBA“,
  • Fragen zu „Rabatt- und Strukturverträgen“ sowie zu der Verordnungssteuerung mit Hilfe der Praxissoftware,
  • Hilfestellung und kritische Durchsicht bei der Erarbeitung von Nutzen-Dossiers gemäß AMNOG ab 1. Januar 2011 und
  • spezielle Fortbildungsveranstaltungen zum Gesundheitswesen für Mitarbeiter pharmazeutischer Unternehmen.

 

cui bono health-consulting trägt dem Paradigmenwandel Rechnung, nachdem in vielen Indikationsfeldern die Verordnungshoheit des einzelnen Arztes durch geänderte Vorgaben auf die KVen, die Kassen und Selektiverträge mit Verbänden, d. h. auf andere Marktteilnehmer übergegangen ist, wobei die Arzneimittel-Unternehmen nur begrenzt mitwirken können.