AMNOG

Was bedeutet der Begriff?

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist die ab 1. Januar 2011 gültige Reform des SGB V.
Es sieht unter anderem vor, dass ein pharmazeutisches Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist den Nutzen seines Präparates in Form von Dossiers belegen muss. Stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für ein Arzneimittel keinen Zusatznutzen fest, wird es direkt in das Festbetragssystem überführt. Gibt es keine Festbetragsgruppe oder besteht ein „amtlicher Zusatznutzen“, kommt es zu verpflichtenden Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Anbieter eines neuen Wirkstoffs über einen Erstattungsbetrag.
Der G-BA kann darüber hinaus auch längst zugelassene Bestandarzneimittel einer Nutzen-Bewertung mit den gleichen Konsequenzen wie für neue Wirkstoffe unterziehen.

Welchen Einfluss hat das auf meine Produkte?

Das AMNOG hat vielfältigen Einfluss auf alle neuen Produkte. Nur im ersten Jahr nach Markteinführung gilt noch die „freie Preisbildung“, dann muss mit dem GKV-Spitzenverband ein Erstattungspreis festgelegt sein oder selbiger wird durch Schiedsstellenentscheid festgesetzt. Insbesondere die ja/nein-Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ob ein Zusatznutzen vorliegt, beeinflusst maßgeblich die Ausgangsposition des pharmazeutischen Unternehmens in den Erstattungspreisverhandlungen.
Auch die Regelung zu Praxisbesonderheiten, zu Austauschbarkeit von Produkten in der Apotheke usw. wurden angepasst.

Wie kann cui bono health-consulting für Sie von Nutzen sein?

cui bono health-consulting informiert mit Hintergründen sowie unter Kenntnis der Akteure in Politik und Selbstverwaltung über die Regelungen des AMNOG.
Die Auswirkungen werden produktkonkret aufbereitet und es werden Lösungsansätze für die daraus resultierenden Herausforderungen aufgezeigt.