Gemeinsamer Bundesausschuss

Was bedeutet der Begriff?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands.
Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70.0 Mio in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.
Das SGB V schreibt vor, dass Leistungen der GKV „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Sie „dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ („Wirtschaftlichkeitsgebot“).
Zudem verlangt das Gesetz, dass der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen nachgewiesen sein müssen, bevor sie Bestandteil des GKV-Leistungskataloges werden können. Allerdings gibt es hier in §137c SGB V für neue Leistungen im ambulanten Bereich einen „Erlaubnisvorbehalt“ des G-BA, während im stationären Bereich ein „Verbotsvorbehalt“ gilt.
Der G-BA erfüllt seine durch den Gesetzgeber übertragenen Aufgaben dadurch, dass er Richtlinien beschließt oder bereits bestehende Richtlinien fortlaufend aktualisiert. Diese Richtlinien stehen in der Rangfolge zwar unterhalb von Gesetzen („untergesetzlicher Normencharakter“), sind aber dennoch für alle gesetzlich Krankenversicherten und Akteure in der GKV rechtlich bindend. Sie gelten für die ambulante Behandlung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso bei Behandlungen in Krankenhäusern und Kliniken.

Welchen Einfluss hat das auf meine Produkte?

Arzneimittel und Medizinprodukte werden im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA bewertet. Der G-BA beschließt und aktualisiert die Arzneimittel-Richtlinien, die großen Einfluss auf dort geregelte Produkte haben können. Es können unter anderem Festbeträge festgesetzt, Therapiehinweise beschlossen oder Produkte gänzlich von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV ausgeschlossen werden.

Wie kann cui bono health-consulting für Sie von Nutzen sein?

cui bono health-consulting kann Transparenz zu Regelungen des G-BA schaffen und Möglichkeiten aufzeigen, mit der Existenz von solchen Regelungen umzugehen. cui bono health-consulting unterstützt bei Stellungnahme-Verfahren und klärt über Entscheidungsstrukturen und –gründe auf.