Generika-Quote

Was bedeutet der Begriff?

Die Generika-Quote bezeichnet den Anteil der ärztlichen Verordnungen von Generika. Dabei wird unterschieden in die Generika-Quote am generikafähigen Markt und die Generika-Quote am Gesamtmarkt. Bei ersterer werden nur „Alt-Originale“ mit ihren korrespondierenden Generika ins Verhältnis gesetzt, bei letzterer wird der Anteil an Generika an allen Verordnungen eines Arztes oder eines KV-Bezirkes gemessen. Die Berechnung erfolgt jeweils „PZN-konkret“ auf Basis des Generika-Kennzeichens im GKV-Arzneimittelindex, einer vom WIdO (Wissenschaftliches Institut der Ortskrankenkassen) herausgegebenen Stammdatei der in Deutschland verfügbaren Arzneimittel.

Welchen Einfluss hat das auf meine Produkte?

Das kommt auf den Umgang mit der Generika-Quote durch die Akteure auf Landesebene an. Ist zum Beispiel in der Arzneimittelvereinbarung zwischen Kassen und KV eine Generika-Quote am Gesamtmarkt vereinbart, sind die Ärzte der Region gehalten, immer dann, wenn eine Indikation sowohl generisch als auch mit Original-Präparaten therapiert werden kann, das Generikum zu wählen. Zum Beispiel wäre in dieser Konstellation der ACE-Hemmer regelhaft dem Sartan vorzuziehen. Darüber werden die Ärzte zukünftig mittels der ARV-Schnittstelle über Ihre Praxissoftware informiert.
Auch in der Prüfvereinbarung können - je nach Bundesland - Regelungen enthalten sein, die die Ärzte zum Beispiel bei Erreichung bestimmter Generikaquoten von der Richtgrößenprüfung befreien.

Wie kann cui bono health-consulting für Sie von Nutzen sein?

cui bono health-consulting kann Transparenz zu bestehenden Regelungen schaffen und über Chancen, mit der Existenz von Generika-Quoten umzugehen, z.B. mittels Selektiv- oder Rabattverträgen, beraten.