Mehrwertverträge

Was bedeutet der Begriff?

Als Rabattverträge werden „direkte Verträge“ (deshalb auch Direktverträge) zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen bezeichnet, in denen die pharmazeutische Anbieter den Krankenkassen Rabatte gewähren können, aber auch Zusatzleistungen oder Verpflichtungen - im Rahmen von sogenannten Mehrwertverträgen - für bestimmte Arzneimittel vereinbaren. Rechtsgrundlage für diese Verträge ist in jedem Fall § 130a Abs. 8 SGB V. Solche Verträge können neben der Rabattgewährung, die in der Regel „die Eintrittskarte“ darstellt, auf Versorgungs-Optimierung und Behandlungserfolg hin ausgerichtet sein. Zum Beispiel Compliance-Programme oder Erkenntnis-Gewinn können Vertragsinhalt sein, grundsätzlich ist jedoch fast alles denkbar.

Welchen Einfluss hat das auf meine Produkte?

Je nach Konkurrenz-Situation, Reimport-Anteil und Ziel der Verträge kann der Einfluss ganz unterschiedlich sein. Sollte ein Produkt in der Regelversorgung kaum Verordnungen aufweisen, kann ein Mehrwertvertrag, eingebettet in ein strukturiertes Behandlungsprogramm (z.B. eine integrierte Versorgung nach §140a SGB V), sowohl für die Krankenkasse, die Verordner als auch den pharmazeutischen Unternehmer nützlich sein.

Wie kann cui bono health-consulting für Sie von Nutzen sein?

Durch das weitverzweigte Beraternetz und die Kenntnis der handelnden Akteure auf Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung und der pharmazeutischen Unternehmen kennt cui bono health-consulting die Bedürfnisse der Beteiligten aus erster Hand. Vertragsinhalte, value stories, Kommunikation und Erwartungen bzw. wahrscheinliche Reaktionen der Partner auf bestimmte Modelle können abgesehen bzw. abgestimmt werden.