Ein Arzneimittel-Rabattvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einzelnen pharmazeutischen Unternehmen und einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen über die exklusive Belieferung der Krankenversicherten mit einzelnen Arzneimitteln des pharmazeutischen Unternehmens. Im Sprachgebrauch der Heilberufe wird häufig verkürzt von Rabattvertrag gesprochen.
Rechtsgrundlage ist §130 Absatz 8 SGB V. Die verschiedensten Ausgestaltungen sind möglich, seien es Staffelrabatte, Kapitations- oder risk-share-Vereinbarungen oder sogenannte Mehrwertverträge.
Hier kommt es ganz darauf an, ob das Produkt Generikum, generikafähig oder patentgeschützt ist. In den ersten beiden Fällen ist die Apotheke verpflichtet, eine rabattierte Alternative abzugeben, im letzteren Fall hängt der Erfolg solcher Verträge von der Möglichkeit der vertragsschließenden Krankenkasse ab, bei den Vertragsärzten für vermehrte Verordnungen des Rabattproduktes zu sorgen.
Hier bieten sich Selektivverträge, Eingriffe in die Praxissoftware, Regelungen in der Prüfvereinbarung und viele andere Steuerungsansätze an.
cui bono health-consulting klärt über pro und contra der verschieden Rabattmodelle auf, erarbeitet Strategien für die Kommunikation solcher Vereinbarungen an Kostenträger und Verordner und schafft Transparenz unter anderem darüber, was die einzelnen Akteure im System von solchen Vereinbarungen halten – dies kann, je nach Kassenart und Produkt, deutlich unterschiedlich sein – und was von den jeweiligen Steuerungsmechanismen innerhalb solcher Verträge zu halten ist.