Therapiehinweis

Was bedeutet der Begriff?

Mit der Erstellung von Therapiehinweisen erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss seinen gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 2 SGB V), dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel zu ermöglichen.
Die Anlage 4 der Arzneimittelrichtlinien beinhaltet die Therapiehinweise, die das Wirtschaftlichkeitsgebot beim Einsatz insbesondere neuer, meist hochpreisiger Wirkstoffe sowie Therapieprinzipien in der ambulanten Versorgung konkretisieren und von den Vertragsärzten zu beachten sind.
Die Hinweise informieren über den Umfang der arzneimittelrechtlichen Zulassung, über Wirkung, Wirksamkeit sowie Risiken und geben Empfehlungen zur wirtschaftlichen Versorgungsweise, zu Kosten sowie gegebenenfalls notwendigen Vorsichtsmaßnahmen. Ärzte, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu verstoßen.

Welchen Einfluss hat das auf meine Produkte?

Gibt es einen Therapiehinweis für ein konkretes Produkt und der Arzt verordnet es über die dort gesetzten Grenzen hinaus, kann er dies tun, solange er in der Richtgrößenprüfung nicht auffällig wird. Ist er allerdings auffällig, wird bezüglich der genannten Verordnungen keine Rechtfertigung bzgl. Praxisbesonderheiten o.ä. möglich sein.
Theapiehinweise können, je nach Konstellation, eine Chance oder ein Risiko für Produkte sein, sind allerdings häufiger ein Risiko bzw. werden so empfunden.
Therapiehinweise werden zukünftig deutlich stärkere Beachtung finden, da Sie mittels der ARV-Schnittstelle in der Praxissoftware des Arztes bzw. der Praxen direkt im Verordnungsvorgang in Erinnerung gerufen werden können.

Wie kann cui bono health-consulting für Sie von Nutzen sein?

cui bono health-consulting informiert über den möglichen Inhalt und die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Therapiehinweise sowie über die Möglichkeiten des Umgangs mit denselben.